Gestern saßen wir bei einem Bauern im Nachbarort und redeten über alles mögliche. Eines der Themen, dass die Bäuerin in die Runde warf war, dass ja durch die EU zukünftig verboten sein soll, Saatgut weiter zu geben. Dieser Plan war uns auch online schon untergekommen, nicht zuletzt viele unserer Leser*innen haben uns gebeten, die dazu derzeit fleißig weitergereichten Proteste und Petitionen zu verteilen.
Wir haben uns nun aber zunächst angesehen, um was es sich da eigentlich dreht und möchten Euch hier die Antworten geben, die wir dazu erhalten haben.
Was ist die EU-Saatgutverordnung?
Auf einen Blick. Seit dem Jahr 2008 wird in Brüssel eine umfassende Überarbeitung des Europäischen Saat- und Pflanzgutverkehrsrechts vorbereitet. Dies ist eine große Chance, denn rechtliche Rahmenbedingungen können das Verschwinden der Sortenvielfalt aufhalten oder weiter forcieren. Der offizielle Vorschlag der EU-Kommission wird voraussichtlich im Juni 2013 veröffentlicht. Es liegen aber bereits zwei inoffizielle Entwürfe vor, und diese sind sehr problematisch.
Der Verordnungsentwurf drängt die seltenen und traditionellen Sorten vom Markt und würde sogar kleine Landwirt_innen, die Saatgut austauschen oder weitergeben, mit Verwaltungsstrafen bedrohen.
Was regelt das EU-Saatgutverkehrsrecht?
Das EU-Saatgutverkehrsrecht regelt, wer welches Saatgut oder Knollen oder Edelreiser unter welchen Bedingungen an Dritte weitergeben darf. Die Grundprinzipien der Richtlinien sind die verpflichtende Zulassung der Sorten und die Zertifizierung des Vermehrungsmaterials durch nationale Behörden.
Die Vorschriften sind in zahlreichen EU-Richtlinien festgelegt. Manche von ihnen stammen aus den 1960er und 1970er Jahren. Aus den über 12 EU-Richtlinien wird nun eine EU-Verordnung – das bedeutet, dass es bei der Umsetzung keine nationalen Spielräume mehr gibt.
Was ist das Problem?
Die zwei Hauptprobleme laut ARCHE NOAH und GLOBAL 2000 sind:
- Administrative Hürden. Die gleichen Auflagen sollen sowohl für Industriekonzerne als auch für Klein- und Kleinstbauern und -bäuerinnen gelten. Wenn die Verordnung so kommt, wie sie jetzt vorgeschlagen ist, dann wird es Bauern und Bäuerinnen unter Verwaltungsstrafe verboten, Saatgut von nicht registrierten Sorten weiterzugeben. Das bedeutet also: Wenn ein Bauer Saatgut, das er selbst gewonnen hat, seinem Nachbarn weitergeben will, dann droht ihm eine Verwaltungsstrafe. Er müsste das Saatgut und auch sich selbst vorher „registrieren“. Die Weitergabe umfasst auch das Schenken. Hausgärtner_innen dürften nicht registriertes das Saatgut/Pflanzgut zwar herschenken, aber nicht auf einem Markt gegen Geld weitergeben.
- Biologische Barrieren. Die zweite große Gefahr stellt die Registrierung/Sortenzulassung an sich dar. Die Registrierung ist mit großem administrativem Aufwand verbunden und zudem teuer. Die Kriterien der Zulassung – Homogenität, Beständigkeit, Unterscheidbarkeit – zielen in erster Linie auf Hochleistungssorten ab, für die meist zusätzlich ein privatrechtlicher Sortenschutz beantragt wird. Alte Sorten, die auf genetischer Vielfalt beruhen, können diese Kriterien gar nicht erfüllen. Somit wären viele der seltenen, alten, traditionellen, bäuerlichen Sorten von der Möglichkeit, sie weiterzugeben, rechtlich ausgeschlossen. Man könnte sie nur noch illegal weitergeben.
Was wären die Folgen?
Der aktuelle Verordnungsentwurf schadet Landwirt_innen, die seltene Sorten anbauen, bevormundet Gärtner_innen, schränkt Konsument_innen ein, und schädigt die Umwelt.
- Schaden für den Markt. Die Folge wäre, dass Sortenraritäten, wie sie in Österreich im Einzelhandel und in Hofläden bereits erhältlich sind, kaum noch zu kriegen wären. Der österreichische Markt für Sortenraritäten in Form von Saatgut, Pflanzen oder Lebensmitteln betrug im Jahr 2011 nach einer konservativen Schätzung 4,2 Mio. Euro. Diese Raritäten werden von ca. 100-150 direktvermarktenden Betrieben und im Einzelhandel angeboten (Koller/Rapf 2012). Wenn durch die EU-Verordnung das entsprechende Saatgut nicht mehr frei erhältlich wäre, könnte diese Nachfrage nicht mehr befriedigt werden.
- Schaden für den Konsumenten. Das würde eine Einschränkung für die Konsument_innen mit sich bringen. Wer schon einmal in eine saftig-aromatische Paradeisrarität vom Bauernmarkt gebissen hat, sich bei einer Sortenausstellung durch die Geschmacksvielfalt alter Apfelsorten gekostet hat, kennt den Unterschied und weiß, was auf dem Spiel steht. Die Nachfrage nach diesen Lebensmitteln steigt, weil sich immer mehr Menschen gesund ernähren wollen und weil diese Produkte einfach gut schmecken. Dies unterscheidet sie deutlich von den meisten Massenprodukten, die nach gar nichts schmecken, weil der Geschmack in Folge einer einseitigen Hochertragszüchtung verloren gegangen ist.
- Schaden für Mensch und Umwelt. Durch die Förderung von industriellem Saatgut verbauen wir uns unsere Zukunft. Die Umwelt wird durch die damit verbundenen Folgeschäden stark in Mitleidenschaft gezogen, und die Ernährungssicherheit gerät ins Wanken (vgl. „Bedeutung der Kulturpflanzenvielfalt“). Laut Berechnungen der UNO wird uns Europäer_innen der Artenschwund im Jahr 2050 die unvorstellbare Summe von mehr als 1,1 Billiarden Euro pro Jahr kosten.
Wie könnte eine Lösung aussehen?
Die Verordnung ist noch in der Anfangsphase und kann noch abgeändert werden – die EU-Landwirtschaftsminister sowie die Abgeordneten zum EU-Parlament sind hier am Wort. ARCHE NOAH und GLOBAL 2000 fordern eine Gesetzeslage, die die Freiheit von Landwirt_innen und Gärtner_innen sichert, Konsument_innenbedürfnisse schützt und die Umwelt respektiert.
Die Forderungen…
…zum Schutz und der Förderung der Vielfalt landwirtschaftlicher Kulturpflanzen:
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- Keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut, die nicht durch ein geistiges Eigentumsrecht (IPR) geschützt sind
…zum Schutz und der Förderung von Demokratie und bäuerlichen Rechten:
- Der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern, sowie zwischen Bauern und anderen Interessierten darf nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
- Der Anwendungsbereich der Verordnung muss sich auf das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen (Art. 8 (2) EG-VO 1765/92) beschränken.
…zum Schutz und der Förderung der Wahlmöglichkeit und Transparenz für VerbraucherInnen:
- Es ist sicherzustellen, dass samenfeste Sorten und Sorten, welche für den biologischen Landbau oder spezielle lokale Bedingungen gezüchtet wurden, nicht durch die Normen einer (freiwilligen) Zulassung, Zertifizierung oder durch Pflanzengesundheitsvorschriften diskriminiert werden.
- Für kleinste und kleine Unternehmen – sofern sie nicht mit gentechnisch veränderten Organismen oder Saat- und Pflanzgut arbeiten, das durch geistige Eigentumsrechte geschützt ist (Sortenschutz oder Patente) – sollen nur Grundanforderungen betreffend Etikettierung gelten.
- Bei zugelassenen Sorten muss Transparenz über die verwendeten Züchtungsmethoden und alle erteilten geistigen Eigentumsrechte sichergestellt sein.
Woher kommt die Vielfalt?
In der Landwirtschaft wurde früher ein Teil der Ernte einbehalten und im nächsten Jahr wieder neu ausgesät („Kreislaufwirtschaft“). Saatgutpflege war selbstverständlicher Teil des bäuerlichen Alltags und ermöglichte es, Pflanzensorten an die spezifischen Standortbedingungen (wie Boden, Klima) auf den jeweiligen Höfen anzupassen. So entstand über einen Zeitraum von etwa zehntausend Jahren durch bäuerliche Auslese und Züchtung eine Vielfalt an Kulturpflanzen mit den unterschiedlichsten Eigenschaften.
Und woher kommt der Rückgang dieser Vielfalt?
Doch diese Vielfalt ist bedroht: Laut einer Studie der Welternährungsorganisation (FAO) sind seit dem Jahr 1900 etwa 75 Prozent aller in der Landwirtschaft genutzten Kulturpflanzensorten ausgestorben. Auf 80 Prozent der Ackerfläche Europas werden nur noch vier verschiedene Kulturpflanzen angebaut, während der genetische Reichtum mit einer Rate von ein bis zwei Prozent jährlich weiter schwindet (FAO 1993). Die Hauptursache für diesen dramatischen Rückgang ist nach den Erhebungen der FAO darin zu sehen, dass Hochleistungssorten mit zunehmender Geschwindigkeit die althergebrachten, an spezielle Standorte angepassten und weiterhin anpassungsfähigen Landsorten aus dem Anbau verdrängen.
Und welche Bedeutung hat diese Kulturpflanzenvielfalt?
Sie ist eine riesige Schatzkammer. Sie sichert, dass unsere Landwirtschaft sich an veränderte Umweltbedingungen – Stichwort Klimawandel, neue Krankheiten oder Schädlinge – anpassen kann. Und dass auch für entlegene Gegenden und extreme Bedingungen geeignete Kulturpflanzen zu Verfügung stehen – eben überall dort, wo Menschen leben und sich ernähren wollen. Aus heutiger Sicht kann man gar nicht sagen, was eines Tages „wertvoll“ sein wird. Es ist daher fahrlässig, diese Schätze verkommen zu lassen. Wir müssen die Vielfalt wahren, um die Zukunft zu sichern.
Was kann jede*r Einzelne tun?
Aus unserer Sicht vor allem: Erst recht Saatgut anbauen, vermehren und weitergeben. Alte Sorten erhalten und verbreiten. Und die Menschen unterstützen, denen in Zukunft dadurch vielleicht Strafen drohen. Die Bäuerinnen und Bauern, die ernsthaft ökologische Landwirtschaft betreiben, kleinstrukturiert und mit alten Sorten, brauchen echte Unterstützung, nicht nur Solidaritätsbekundungen.
Dann ist wichtig diese Informationen zu verbreiten. Über Facebook und Email – aber besonders wichtig auch außerhalb des Internets durch Gespräche mit Menschen um Euch herum.
Und natürlich sollte jede*r die derzeit laufenden Proteste unterstützen!
Und wo kann ich protestieren?
ARCHE NOAH und GLOBAL 2000 haben gemeinsam einen Protest lanciert, den ihr unterstützen könnt: Freiheit für die Vielfalt!
Dieser hat bereits sehr viele Unterstützer*innen sammeln können. Reiht Euch gerne ein!
Wer darüber hinaus an noch einer Petition teilnehmen will, kann auch die der Kampagne für Saatgut-Souveränität unterstützen: Saatgutvielfalt in Gefahr!
Update 27.04.13, 19:05 Uhr: Auch SAVE OUR SEEDS und CAMPACT haben eine Petition laufen. Gerne auch dort teilnehmen: Bunte Vielfalt statt genormte Einfalt!
Lieber Michael,
wir haben Deinen Artikel auf unserer Facebook-Seite geteilt und wurden darauf hingewiesen, dass er in wesentlichen Teilen unrichtig ist. Wie Du auf der offiziellen Erklärung der EU nachlesen kannst, gilt die Verordnung nämlich nicht für Privatgärtner und Kleinstbetriebe. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11327_de.htm
Herzliche Grüße
Frauke
Liebe Frauke, der Artikel ist vom 27. April 2013. Und bei der ganzen Geschichte handelt es sich um eine Gesetzfindungsphase, wenn Du es so nennen möchtest. Natürlich hat sich da im letzten halben Jahr was getan – aber das mit den Ausnahmen für Privatgärnter und Kleinstbetriebe ist jetzt im Moment drin. Das heißt allerdings nicht, dass es auch drin bleibt, darum ist eine weiter wache Gesellschaft wichtig.
Leider fehlt uns die Zeit, jeden Artikel dauerhaft aktuell zu halten – daher steht unter jedem Artikel auch das Veröffenltichungsdatum.
Die EU machst viele Fehler. Hier sind sie gerade dabei die Qualitaetssicherung durch Vielfalt der Lebensmittel abzuschaffen. Lizensiertes Saatgut, moeglichst veraendert und krankmachend (Gluten-Allergie Maerchen .
Es bleibt nur der Weg privat die alten Sorten zu schuetzen, wenn die EU wieder mal Mist baut. Schoener Beitrag im SWR von 2007: .
Ich denke mal das der kleine Selbstversorger nicht von der Verordnung betroffen ist. Wer wollte das kontrollieren.
Ich hoffe, das sich viele einfach darüber hinwegsetzen.
Naja, "den kleinen Selbstversorger" wird es nur selten geben (ich halte es nicht mal für erstrebenswert, alleine, abgekapselt zu existieren). Es wird zumindest mit mir nur regionale Netzwerke aus sich gemeinsam so weit wie zufriedenstellend selbstversorgenden Menschen geben. Und in denen wird es landwirtschaftliche Nutzflächen geben – und damit automatisch laut Gesetz landwirtschaftliche Tätigkeit. Und wenn dann jemand, auf den auch die Landwirtschaft läuft, Saatgut "in Verkehr bringt", schnappt die Gesetzes-Falle sehr wohl zu…
andreas glaubst du wirklich , dass du in deinem garten alles geheim dann anbauen kannst?
meine freundin in kanada hat von mir alte gemüsesorten als saatgut bekommen- hat es angebaut- leider wurde nichts daraus- monsanto fliegt über die grundstücke mit kleinen flugzeugen und wirft sein mittel ab- fertig!
ausserdem- wie soll das gehen?- du baust genfri an- dein nachbar ncht?- wind stellst du ab, und die bienen?- die dürfen dann nicht zu dir?
schwachsinn
In der Schweiz findest Du einiges von Prospecierara.
http://www.prospecierara.ch/de/news/verschaerftes…
Hoppla – sorry für das ausufernde Bild. Ich dachte das wär für den Avatar gedacht.
Liebe Grüsse Missi @ superpeng
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merci für die info :) – hättest den kommentar gern löschen können – is ja nun nicht soooo interessant für die anderen :) … wünsch euch einen schönen gartentag.
Oh ja, die Info ist vielleicht für den ein oder anderen interessant – und ob bestimmte Kommentare interessant sind oder nicht, lassen wir lieber die Menschen selbst entscheiden. :)
Wo kriegt man das alte saatgut her für den ersten start der vermehrung?
Habe neulich gehört, das sich monsanto für europa einen neuen namen ausgedacht hat. Also eine neue firma gegründet hat.
Obs stimmt, weiß ich nicht, hat mir nur jemand erzählt.
Ich bin übrigens kein kapital- oder geldgegner. Denn in solchen fällen wäre es sehr nützlich viiiiel kapital zu haben………
Saatgut alter Sorten gibts in Deutschland z.B. bei VEN oder Dreschflegel – in Österreich bei der ARCHE NOAH. Links unter https://delicious.com/michael_hartl/alte-sorten
super, vielen Dank! :-)
Na dann kanns ja losgehen …
Danke für Eure super Seite!!
Es geht darum, dass die Bauern jedes Jahr neues Saatgut kaufen sollen. Monsanto, dagegen ist die Mafia ein Teekränzchen
Hier noch ein Artikel zu dem Thema.
Mal wieder MONSANTO… http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/0…
Wenn ich die Erklärung der EU-Kommission richtig verstehe, dann ist die Sache noch viel dringlicher. Der endgültige Entwurf soll "Anfang Mai" vorgestellt und dann am 6. Mai verabschiedet werden. Siehe: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases…
habe alle mitgezeichnet, und auch alle an meine bekannten geschickt,… da kann man mal wieder sehen was Lobbyarbeit alles so hervorbringt,… wir bräuchten echt eine deutsche Wiki-Lobby … wo all solche Machenschaften aufgedeckt werden und was das Kapital uns alles noch so antut.
ich tausche weiter http://saatgut-tauschbörse.de/
Ich vermute, dass hinter der geplanten Änderung der EU-Saatgutverordnung ganz handfeste Interessen von Monsanto stecken. Dieser Konzern will sich für sein genmanipuliertes Saatgut ein weltweites Monopol schaffen. Für diesen Milliarden-Profit von Monsanto wird unsere Gesundheit und unsere Freiheit in der Wahl unserer Lebensmittel geopfert. Das darf nicht sein!
Deshalb ist es sehr wichtig, dass möglichst viele dagegen protestieren. Ich habe es bereits mehrfach getan.
Und für den Fall, dass die EU-Saatgutverordnung trotzdem eines Tages in Kraft gesetzt werden sollte, gibt es IMMER Mittel und Wege, diesem Übel auszuweichen.
Zuversichtliche Grüsse,
Ursula